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Meine Nachbarschaft: Am Weißen Stein

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Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Regelmäßige Leerung des Briefkastens auf der Maybachbrücke vor dem Rettungsplatz der Deutschen Bahn AG (DB)

22.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7980 entstanden aus Vorlage: OF 1166/9 vom 11.01.2026 Betreff: Regelmäßige Leerung des Briefkastens auf der Maybachbrücke vor dem Rettungsplatz der Deutschen Bahn AG (DB) Der auf der Maybachbrücke vor dem Rettungsplatz der DB befindliche Briefkasten wird nach übereinstimmenden Berichten von Nutzerinnen und Nutzern nicht regelmäßig von der Post geleert. Es wurde mehrfach beklagt, dass eingeworfene Postsendungen nicht oder erst mit erheblicher Verzögerung zugestellt werden. In Einzelfällen kam wichtige Post, wie z. B. Trauerpost, erst Wochen später beim Empfänger an. Bei telefonischen Beschwerden bei der Post wurde den Bürgerinnen und Bürgern mitgeteilt, dass dieser Briefkasten nicht regelmäßig angefahren werde. Die nächstgelegene Möglichkeit, Postsendungen aufzugeben, ist der Postshop in der Rhaban-Fröhlich-Straße. Dort ist die Aufgabe von Post jedoch ausschließlich zu den jeweiligen Geschäftszeiten möglich, was insbesondere für Berufstätige sowie in dringenden Fällen eine erhebliche Einschränkung darstellt. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, sich mit der Deutschen Post AG ins Benehmen zu setzen und zu klären, 1. ob der Briefkasten auf der Maybachbrücke vor dem Rettungsplatz der DB regelmäßig angefahren und geleert wird und 2. wenn Ziffer 1. negativ beantwortet wird, wie eine verlässliche und regelmäßige Leerung des Briefkastens künftig sichergestellt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Regelmäßige Leerung des Briefkastens auf der Maybachbrücke vor dem Rettungsplatz der Deutschen Bahn AG (DB)

11.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 11.01.2026, OF 1166/9 Betreff: Regelmäßige Leerung des Briefkastens auf der Maybachbrücke vor dem Rettungsplatz der Deutschen Bahn AG (DB) Der auf der Maybachbrücke vorm Rettungsplatz DB befindliche Briefkasten wird nach übereinstimmenden Berichten von Nutzerinnen und Nutzern nicht regelmäßig von der Post geleert. Es wurde mehrfach beklagt, dass eingeworfene Postsendungen nicht oder erst mit erheblicher Verzögerung zugestellt werden. In Einzelfällen kam wichtige Post, wie z. B. Trauerpost, erst Wochen später beim Empfänger an. Bei telefonischen Beschwerden bei der Post wurde den Bürgerinnen und Bürgern mitgeteilt, dass dieser Briefkasten nicht regelmäßig angefahren werde. Die nächstgelegene Möglichkeit, Postsendungen aufzugeben, ist der Post-Shop in der Rhaban-Fröhlich-Straße. Dort ist die Aufgabe von Post jedoch ausschließlich zu den jeweiligen Geschäftszeiten möglich, was insbesondere für Berufstätige sowie in dringenden Fällen eine erhebliche Einschränkung darstellt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Deutschen Post AG ins Benehmen zu setzen und zu klären, - ob der Briefkasten auf der Maybachbrücke vorm Rettungsplatz DB regelmäßig angefahren und geleert wird und - wie eine verlässliche und regelmäßige Leerung des Briefkastens künftig sichergestellt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Verbesserung der Beleuchtungssituation an der Treppe zwischen Brücke Am Weißen Stein und Am Brückengarten

24.06.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7326 entstanden aus Vorlage: OF 1066/9 vom 21.08.2025 Betreff: Verbesserung der Beleuchtungssituation an der Treppe zwischen Brücke Am Weißen Stein und Am Brückengarten Vorgang: OM 5585/24 OBR 9; ST 1798/24 Die Treppe stellt eine wichtige fußläufige Verbindung für die Anwohner der Niedwiesenstraße und der Straße Am Brückengarten sowohl zur S6-Haltestelle "Eschersheim" als auch zur U-Bahn-Station "Weißer Stein" dar. Nutzer*innen berichten wiederholt von einem dunklen und als Angstraum empfundenen Bereich, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden. Trotz des erfolgten Grünrückschnitts bleibt die Beleuchtung an dieser Stelle unzureichend. Die aktuell unzureichende Ausleuchtung birgt Sicherheitsrisiken und schränkt das subjektive Sicherheitsgefühl der Passant*innen ein. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zusätzlich zur bestehenden Beleuchtung weitere insektenfreundliche Leuchtelemente zu installieren, um die Sicherheit und Aufenthaltsqualität auf diesem wichtigen Verbindungsweg zu erhöhen. Durch eine gezielte Ergänzung der Beleuchtung, unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte wie Insektenfreundlichkeit, kann diesem Missstand wirksam begegnet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5585 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1798 Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2069

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Überhängende Bäume und Sträucher zurückschneiden und Verkehrssicherheit schaffen

05.09.2024 · Aktualisiert: 19.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5846 entstanden aus Vorlage: OF 797/9 vom 25.08.2024 Betreff: Überhängende Bäume und Sträucher zurückschneiden und Verkehrssicherheit schaffen Durch überhängende Bäume und Sträucher im Abschnitt zwischen der Brücke Am Weißen Stein und der Maybachbrücke ist die Nutzbarkeit des Fußweges erheblich eingeschränkt. FußgängerInnen müssen auf den Fahrradweg ausweichen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu veranlassen, dass überhängende Bäume und Sträucher in diesem Abschnitt zurückgeschnitten werden, um die uneingeschränkte Nutzbarkeit des Fußweges zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2147 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Umbau Platz Am Weißen Stein

14.03.2024 · Aktualisiert: 20.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5284 entstanden aus Vorlage: OF 699/9 vom 04.03.2024 Betreff: Umbau Platz Am Weißen Stein Zu dem am 24.01.2024 vorgestellten Plan zur neuen Verkehrsführung am Platz Am Weißen Stein hat der Ortsbeirat noch Fragen und Ergänzungen. Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragestellungen zu prüfen und zu berichten: 1. Warum wurde der Planfall 1,2 "Linksabbieger westlich der Station" komplett verworfen? 2. Ist bei der Neugestaltung des Platzes ein Raum für den in der Vergangenheit sehr beliebten Verkaufsstand vorgesehen? 3. Wie sollen nach dem Plan vom 15.11.2023 die Anwohner der Liegenschaften Eschersheimer Landstraße 542 bis 538 zu ihren Stellplätzen bzw. Garagen kommen? Begründung: Eine Verschiebung der Station nach Osten ist nicht nötig, wenn auf der westlichen Seite gegenüber den Fußgängerüberwegen die Straßenüberführung dahin gehend angepasst wird, dass sich der Abbiegewinkel für Linksabbieger verbessert. Die schon als Einbahnstraße genutzte Eschersheimer Landstraße kann auf der Platzseite entsprechend verbreitert werden. Der Fußgängerüberweg von der U-Bahn-Station in Richtung Platz kann wegen der Erweiterung etwas diagonal geführt werden. Für diese Variante müssten weniger Bäume weichen und die U-Bahn-Station "Weißer Stein" müsste nicht verschoben werden. Dies wäre ein erheblich kleinerer Eingriff. Die Busse der neuen Station könnten ebenfalls nach rechts in die Eschersheimer Landstraße abbiegen, ggf. wäre eine Zurücksetzung der Haltelinie an der Ampel für die linke Spur in der Höhe der Hausnummer 10 nötig, um den Bussen beim Abbiegen mehr Platz zu geben. Die Haltestelle der Buslinie 69 in Richtung Markus Krankenhaus könnte weiterhin an der jetzigen Stelle in Höhe der Altheimstraße verbleiben. Bei den Auswirkungen auf die Verkehre aus der Zehnmorgenstraße, Nußzeil und Bonameser Straße gibt es keinen Unterschied zur jetzigen, favorisierten Planvorlage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1785 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Verkehrsströme aller Teilnehmer Am Weißen Stein berechnen

22.02.2024 · Aktualisiert: 20.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5155 entstanden aus Vorlage: OF 696/9 vom 22.02.2024 Betreff: Verkehrsströme aller Teilnehmer Am Weißen Stein berechnen Vorgang: OM 4229/23 OBR 9; ST 2080/23 Zur Beurteilung der Umbaupläne zum Verkehrsknotenpunkt Am Weißen Stein fehlen zurzeit noch genaue Daten bezüglich der momentanen und zukünftig zu erwartenden Verkehrsströme vor Ort. Am Weißen Stein kreuzen sich die Verkehrswege von Fußgängerinnen und Fußgängern, Radfahrerinnen und Radfahrern, der Buslinien 63, 66 und 69, der U-Bahnen der Linien 1, 2, 3 und 8 sowie der Autofahrerinnen und Autofahrer. Gemäß der Stellungnahme vom 16.10.2023, ST 2080, wurde bei einer Verkehrszählung lediglich auf dem Abschnitt von der Eschersheimer Landstraße von Norden kommend und beim Abbiegen nach rechts von Am Weißen Stein in Richtung Maybachbrücke eine Zunahme des Verkehrsaufkommens verzeichnet. Die Anzahl der illegalen Linksabbiegenden durch eine Wende in der Kurhessenstraße hatte sich um ein Drittel reduziert. Der Magistrat wird gebeten, aktuelle und zukünftig zu erwartende Zahlen zu den Verkehrsströmen rund um den Platz Am Weißen Stein mitzuteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4229 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2080 Antrag vom 13.03.2024, OF 717/9 Auskunftsersuchen vom 14.03.2024, V 913 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1743 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Beseitigung des Bahnübergangs BÜ 102 (Lachweg) hier: Vorschläge für Ersatzmaßnahmen

25.01.2024 · Aktualisiert: 20.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5023 entstanden aus Vorlage: OF 579/9 vom 01.09.2023 Betreff: Beseitigung des Bahnübergangs BÜ 102 (Lachweg) hier: Vorschläge für Ersatzmaßnahmen Der Magistrat wird gebeten, für die Neugestaltung des Platzes Am Weißen Stein einen städtebaulichen Wettbewerb nach dem Vorbild des Vorgehens für die Neugestaltung des Schweizer Platzes auszuloben. Begründung: Der Ortsbeirat stimmt dem Ausgangspunkt der Analyse zu, dass für die Schließung des BÜ 102 Ersatz zu schaffen ist. Der Ortsbeirat befürwortet auch eine deutliche Verbesserung der Radwegeführung am Platz Am Weißen Stein. Der vorgelegte Vorschlag genügt diesen Anforderungen jedoch nicht, sondern missachtet sowohl die Bedeutung des Platzes Am Weißen Stein als Treffpunkt für die ortsansässige Bevölkerung als auch dessen Potenzial. Statt dessen Qualität weiter auszubauen, wird der Platz durch den Vorschlag auf die Funktion einer reinen Verkehrsdrehscheibe reduziert. Auch sind die Prioritäten zu einseitig gesetzt. So ist z. B. vor dem Eiscafé Lido eine Radwegeführung vorgesehen, die Fußgänger zwingt, einen "ungebremsten" Radweg zu überqueren, um zur Aufstellfläche für die Fußgängerquerung zu gelangen. Der Platz Am Weißen Stein bietet bei einer Neugestaltung ebenso viel städtebauliches Potenzial wie der Schweizer Platz. Die Bürger Eschersheims sollten der Stadt daher ebenso viel Aufmerksamkeit und Aufwand wert sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1041 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 9 am 06.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 9 am 04.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

(Zu) langsamer digitaler Datenfluss in der Rhaban-Fröhlich-Straße

04.02.2015 · Aktualisiert: 26.02.2015

Antrag vom 04.02.2015, OF 890/9 Betreff: (Zu) langsamer digitaler Datenfluss in der Rhaban-Fröhlich-Straße Bewohner der Rhaban-Fröhlich-Straße beklagen sich über einen (zu) langsamen Datenfluss. Die Kapazität soll bei nur 6.000 bit/s liegen. Man hat sich deshalb schon an die Deutsche Telekom AG gewandt. Von dort wurde empfohlen, die Frage an den zuständigen Ortsbeirat heranzutragen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten er zu einer Abhilfe sieht. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1271 2015 Die Vorlage OF 890/9 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Auskunft gebeten, 1. wie der in Rede stehende Bereich im Stadtteil Eschersheim an die Internetversorgung angebunden ist, insbesondere, welche Versorgungskapazität von welchen Netzbetreibern angeboten wird; 2. welche Möglichkeiten er zur Abhilfe sieht." Abstimmung: CDU, 3 SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen 3 GRÜNE (= Ablehnung), bei Enthaltung 2 GRÜNE und 1 SPD

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Neubau Ziehenschule

28.02.2013 · Aktualisiert: 20.03.2013

Antrag vom 28.02.2013, OF 569/9 Betreff: Neubau Ziehenschule Für die Ziehenschule, ist ein umfassender Neubau anstelle des bisherigen Anbaus aus den 70er Jahren geplant. Sieben Varianten wurden im Hinblick auf die Frage untersucht, inwieweit optimale funktionale Verknüpfungen zwischen dem Altbau und einem Neubau herstellbar sind. Die Machbarkeitsstudie hatte zum Ergebnis, dass eine Erweiterung wünschenswert und möglich ist. Ursprünglich wurde mit einem Baubeginn in diesem Sommer gerechnet, was wohl mittlerweile nicht mehr als realistisch angesehen werden kann. Auch besteht die Möglichkeit, dass am nördlichen Rand des Schulgeländes eine weitere Großbaustelle eingerichtet wird, falls der Bunker im Wörth abgerissen werden sollte , um einem Wohnkomplex Platz zu machen . Zwischen den Straßen : - Im Wörth - Nußzeil und - Rhaban-Fröhlich-Straße werden für mehrere Jahre die Baufahrzeuge rollen, das erfordert eine sinnvoll geplante Logistik. Da weder die Schulgemeinde noch die Öffentlichkeit zumindest über das Bauvorhaben Ziehenschule informiert wurden, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat 9, im Rahmen eines Ortstermins, die baulichen Möglichkeiten zumindest bei der Baustelle Ziehenschule vorzustellen. Der Ortsvorsteher wird gebeten einen solchen Ortstermin zu organisieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 569/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbindung von Josephskirchstraße und Rhaban-Fröhlich-Straße II

21.06.2012 · Aktualisiert: 17.12.2019

Anregung an den Magistrat vom 21.06.2012, OM 1327 entstanden aus Vorlage: OF 407/9 vom 21.06.2012 Betreff: Verbindung von Josephskirchstraße und Rhaban-Fröhlich-Straße II Vorgang: OM 1326/12 OBR 9 Das Straßenstück, welches die Josephskirchstraße mit der Rhaban-Fröhlich-Straße verbindet, ist derzeit für Autofahrer gesperrt und wird nur von Fußgängern und als Feuerwehrzufahrt genutzt. Das Straßenstück ist in einem gestalterisch nicht gelungenen Zustand. Durch die anliegenden Gebäude, die Josefskirche und der Altbau der Ziehenschule, eignet sich der Abschnitt jedoch hervorragend für eine schönere Gestaltung. Gerade mit Blick auf die ausstehenden Jubiläen (100-jähriges Bestehen der Ziehenschule 2013 und 100-jähriges Kirchweihfest der Josefskirche 2014) sollte eine Verschönerung des Straßenstückes vorangetrieben werden. Über die in der Anregung OM 1326 geforderten Maßnahmen hinaus, hält der Ortsbeirat es ebenfalls für erforderlich, dass die unschönen Poller durch ansprechendere Modelle ersetzt werden und der Bodenbelag neu gestaltet wird. Derzeit ist nur ein schmaler Streifen am westlichen Rand des Straßenstücks mit Verbundpflaster versehen, der restliche Teil des Straßenstücks ist nur asphaltiert. Es liegt dabei nahe, Natursteinpflaster zu verwenden, durch das der Altbau der Ziehenschule und die Josefskirche besonders zur Geltung kommen würden. Der mit Verbundpflaster versehene Weg soll erhalten bleiben, um für Rollstuhlfahrer und Benutzer von Gehhilfen die Barrierefreiheit zu garantieren. Da das Straßenstück eventuell als Zufahrtsstraße für den Bauverkehr bei der Erneuerung des Neubaus der Ziehenschule genutzt werden könnte und dabei die Gefahr besteht, dass der Bodenbelag beschädigt wird, kann es sinnvoll sein, diese Maßnahmen erst zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen, als jene, die in der Anregung OM 1326 zu diesem Thema gefordert wurden. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. das Straßenstück, das die Josephskirchstraße mit der Rhaban-Fröhlich-Straße verbindet, mit Natursteinpflaster zu versehen. Dabei soll der mit Verbundpflaster versehene Weg am westlichen Rand erhalten bleiben; 2. das neu zu legende Pflaster nach Möglichkeit auf den neu zu gestaltenden Flächen der Ziehenschule wieder aufzugreifen; 3. die unschönen metallenen Pfosten in dem Straßenstück durch Wellmann-Poller zu ersetzen; 4. zu prüfen und zu berichten, ob das Straßenstück bei der Erneuerung des Neubaus der Ziehenschule für den Bauverkehr genutzt werden soll, ob dabei das Risiko einer Beschädigung des Bodenbelags besteht und wann die in diesem Antrag geforderten Maßnahmen sinnvoll umgesetzt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.06.2012, OM 1326 Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST 1536 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbindung von Josephskirchstraße und Rhaban-Fröhlich-Straße I

21.06.2012 · Aktualisiert: 17.12.2019

Anregung an den Magistrat vom 21.06.2012, OM 1326 entstanden aus Vorlage: OF 406/9 vom 21.06.2012 Betreff: Verbindung von Josephskirchstraße und Rhaban-Fröhlich-Straße I Das Straßenstück, welches die Josephskirchstraße mit der Rhaban-Fröhlich-Straße verbindet, ist derzeit für Autofahrer gesperrt und wird nur von Fußgängern und als Feuerwehrzufahrt genutzt. Das Straßenstück ist in einem gestalterisch nicht gelungenen Zustand. Durch die anliegenden Gebäude, die Josefskirche und der Altbau der Ziehenschule, eignet sich der Abschnitt jedoch hervorragend für eine schönere Gestaltung. Gerade mit Blick auf die ausstehenden Jubiläen (100-jähriges Bestehen der Ziehenschule 2013 und 100-jähriges Kirchweihfest der Josefskirche 2014) sollte eine Verschönerung des Straßenstücks vorangetrieben werden. In einem ersten Schritt scheint es sinnvoll, die ramponierten Fahrradständer am Rand der Straße zu ersetzen, die Straßenlaternen durch schönere Modelle zu ersetzen und eine Begrünung des Platzes vorzunehmen. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. die drei Laternen in dem Straßenstück, welche die Josephskirchstraße mit der Rhaban-Fröhlich-Straße verbindet, durch historisierende Modelle, die für einen autofreien Platz angemessen sind (wie etwa im Ringelnatzgässchen), zu ersetzen; 2. die montierten Fahrradständer durch die heute gängigen Omega-Fahrradständer zu ersetzen; 3. am östlichen Rand des Straßenstücks eine Reihe kleinkroniger Bäume zu pflanzen; 4. am südöstlichen Ende des Straßenstücks, in der Nähe des bereits bestehenden Baumes, eine Bank ohne Lehne aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.06.2012, OM 1327 Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2012, ST 1599 Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2013, ST 460 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Verbindung von Josephskirchstraße und Rhaban-Fröhlich-Straße IV

26.04.2012 · Aktualisiert: 26.08.2016

Antrag vom 26.04.2012, OF 355/9 Betreff: Verbindung von Josephskirchstraße und Rhaban-Fröhlich-Straße IV Der Ortsbeirat wolle beschließen: Das Straßenstück, welches Josephskirchstraße und Rhaban-Fröhlich-Straße verbindet, ist derzeit für Autofahrer gesperrt und wird nur von Fußgängern und als Feuerwehrzufahrt genutzt. Das Straßenstück ist in einem gestalterisch nicht gelungenen Zustand. Durch die anliegenden Gebäude, die Josefskirche und den Altbau der Ziehenschule, eignet sich der Abschnitt jedoch hervorragend für eine schönere Gestaltung. Grade mit Blick auf die ausstehenden Jubiläen, des 100-jährigen Bestehens der Ziehenschule 2013 und des 100-jährigen Kirchweihfestes der Josefskirche 2014, sollte eine Verschönerung des Straßenstückes vorangetrieben werden. Der Ortsbeirat ruft daher Künstler auf, Entwürfe für eine Bronzeplakette einzureichen, die in den Boden des Straßenstücks eingelassen werden soll. Die Plakette soll eine gemeinsame Abbildung von Julius Ziehen und dem hl. Josef zeigen. Die Vorschläge sollen so gestaltet sein, dass ihre Realisierung kosten von 30.000 € nicht übersteigt. Alle Vorschläge sollen bis zum 31.10. beim Ortsvorsteher eingereicht werden. Antragsteller: CDU FDP SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.04.2012, OF 332/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 26.04.2012, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 302/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 332/9 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 355/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 333/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU, 1 SPD und FDP (= Ablehnung) bei zwei Enthaltungen SPD 11. Sitzung des OBR 9 am 24.05.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 355/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 9 am 21.06.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 355/9 wurde zurückgezogen.

Parteien: CDU FDP SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Verbindung von Josephskirchstraße und Rhaban-Fröhlich-Straße IV

12.04.2012 · Aktualisiert: 02.05.2012

Antrag vom 12.04.2012, OF 332/9 Betreff: Verbindung von Josephskirchstraße und Rhaban-Fröhlich-Straße IV Der Ortsbeirat wolle beschließen: Das Straßenstück, welches Josephskirchstraße und Rhaban-Fröhlich-Straße verbindet, ist derzeit für Autofahrer gesperrt und wird nur von Fußgängern und als Feuerwehrzufahrt genutzt. Das Straßenstück ist in einem gestalterisch nicht gelungenen Zustand. Durch die anliegenden Gebäude, die Josefskirche und den Altbau der Ziehenschule, eignet sich der Abschnitt jedoch hervorragend für eine schönere Gestaltung. Grade mit Blick auf die ausstehenden Jubiläen, des 100-jährigen Bestehens der Ziehenschule 2013 und des 100-jährigen Kirchweihfestes der Josefskirche 2014, sollte eine Verschönerung des Straßenstückes vorangetrieben werden. Der Ortsbeirat schreibt daher einen Künstlerwettbewerb aus. Es sollen dabei Entwürfe für eine Bronzeplakette gesammelt werden, die in den Boden des Straßenstücks eingelassen werden soll. Die Plakette soll eine gemeinsame Abbildunge von Julius Ziehen und dem hl. Josef zeigen. Die Vorschläge sollen so gestaltet sein, dass ihre Realisierung kosten von 30.000 € nicht übersteigt. Alle Vorschläge sollen bis zum 31.10. beim Ortsvorsteher eingereicht werden. Antragsteller: CDU FDP SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.03.2012, OF 302/9 Nebenvorlage: Antrag vom 26.04.2012, OF 355/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 26.04.2012, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 302/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 332/9 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 355/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 333/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU, 1 SPD und FDP (= Ablehnung) bei zwei Enthaltungen SPD

Parteien: CDU FDP SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Verbindung von Josephskirchstraße und Rhaban-Fröhlich-Straße V

12.04.2012 · Aktualisiert: 26.08.2016

Antrag vom 12.04.2012, OF 330/9 Betreff: Verbindung von Josephskirchstraße und Rhaban-Fröhlich-Straße V Der Ortsbeirat wolle beschließen: Das Straßenstück, welches Josephskirchstraße und Rhaban-Fröhlich-Straße verbindet, ist derzeit für Autofahrer gesperrt und wird nur von Fußgängern und als Feuerwehrzufahrt genutzt. Das Straßenstück ist in einem gestalterisch nicht gelungenen Zustand. Durch die anliegenden Gebäude, die Josefskirche und den Altbau der Ziehenschule, eignet sich der Abschnitt jedoch hervorragend für eine schönere Gestaltung. Grade mit Blick auf die ausstehenden Jubiläen, des 100-jährigen Bestehens der Ziehenschule 2013 und des 100-jährigen Kirchweihfestes der Josefskirche 2014, sollte eine Verschönerung des Straßenstückes vorangetrieben werden. Das Straßenstück ist zurzeit eine Feuerwehrzufahrt. Aus gestalterischen Gründen scheint es aber sinnvoll, im Rahmen der Möglichkeiten eine Begrünung des östlichen Randes des Straßenstückes vorzunehmen. An dieser Seite befinden sich derzeit Fahrradständer, die jedoch in einem schlechten Zustand sind. Außerdem handelt es sich bei ihnen um Modelle, an die nur das Vorderrad der Fahrräder angeschlossen werden kann. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. die montierten Fahrradständer durch die heute gängigen Bügelständer zu ersetzen. 2. dem Ortsbeirat Vorschläge für eine Begrünung des östlichen Randes des Straßenstückes vorzustellen, die mit der Funktion des Straßenstückes als Feuerwehrzufahrt vereinbar ist. Dabei soll auch die Möglichkeit einbezogen werden, durch das Aufstellen von Bänken Sitzgelegenheiten zu schaffen. Antragsteller: CDU FDP SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 22.03.2012, OF 325/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 26.04.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 325/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 330/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 9 am 24.05.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 325/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 330/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 9 am 21.06.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 325/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 330/9 wurde zurückgezogen.

Parteien: CDU FDP SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Verbindung von Josephskirchstraße und Rhaban-Fröhlich-Straße IV

07.03.2012 · Aktualisiert: 02.05.2012

Antrag vom 07.03.2012, OF 302/9 Betreff: Verbindung von Josephskirchstraße und Rhaban-Fröhlich-Straße IV Das Straßenstück, welches Josephskirchstraße und Raban-Fröhlich-Straße verbindet, ist derzeit für Autofahrer gesperrt und wird nur von Fußgängern und als Feuerwehrzufahrt genutzt. Das Straßenstück ist in einem gestalterisch nicht gelungenen Zustand. Durch die anliegenden Gebäude, die Josefskirche und den Altbau der Ziehenschule, eignet sich der Abschnitt jedoch hervorragend für eine schönere Gestaltung. Grade mit Blick auf die ausstehenden Jubiläen, des 100-jährigen Bestehens der Ziehenschule 2013 und des 100-jährigen Kirchweihfestes der Josefskirche 2014, sollte eine Verschönerung des Straßenstückes vorangetrieben werden. Der Ortsbeirat schreibt daher einen Künstlerwettbewerb aus. Es sollen dabei Entwürfe für zwei Bronzeplaketten gesammelt werden, die in den Boden des Straßenstücks eingelassen werden sollen. Die Plaketten sollen Abbildungen von Julius Ziehen und dem hl. Josef zeigen. Die Vorschläge sollen so gestaltet sein, dass ihre Realisierung Kosten von 55.000 € nicht übersteigt. Alle Vorschläge sollen bis zum 30.9. beim Ortsvorsteher eingereicht werden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.04.2012, OF 332/9 Antrag vom 05.04.2012, OF 333/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 9 am 22.03.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 302/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 9 am 26.04.2012, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 302/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 332/9 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 355/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 333/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU, 1 SPD und FDP (= Ablehnung) bei zwei Enthaltungen SPD

Parteien: CDU SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Verbindung von Josephskirchstraße und Rhaban-Fröhlich-Straße III

07.03.2012 · Aktualisiert: 26.08.2016

Antrag vom 07.03.2012, OF 301/9 Betreff: Verbindung von Josephskirchstraße und Rhaban-Fröhlich-Straße III Das Straßenstück, welches Josephskirchstraße und Raban-Fröhlich-Straße verbindet, ist derzeit für Autofahrer gesperrt und wird nur von Fußgängern und als Feuerwehrzufahrt genutzt. Das Straßenstück ist in einem gestalterisch nicht gelungenen Zustand. Durch die anliegenden Gebäude, die Josefskirche und den Altbau der Ziehenschule, eignet sich der Abschnitt jedoch hervorragend für eine schönere Gestaltung. Grade mit Blick auf die ausstehenden Jubiläen, des 100-jährigen Bestehens der Ziehenschule 2013 und des 100-jährigen Kirchweihfestes der Josefskirche 2014, sollte eine Verschönerung des Straßenstückes vorangetrieben werden. Am nördlichen und am südlichen Ende der Straße stehen jeweils Pfosten. Da diese zwar sehr unschön sind aber zum Verhindern der Durchfahrt nötig sind, sollten sie durch schönere Modelle ersetzt werden. Der Magistrat wird daher gebeten, die metallenen Pfosten in dem Straßenstück, das Josephskirchstraße und Raban-Fröhlich-Straße verbindet, durch ansprechendere Exemplare zu ersetzen. Dazu sollen dem Ortsbeirat zunächst verschiedene historisierende Pfostenmodelle vorgestellt werden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 9 am 22.03.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 301/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 9 am 26.04.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 301/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 9 am 24.05.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 301/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 9 am 21.06.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 301/9 wurde zurückgezogen.

Parteien: CDU SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen von Sitzbänken an beziehungsweise nahe der Eschersheimer Landstraße

03.09.2009 · Aktualisiert: 04.07.2012

Anregung an den Magistrat vom 03.09.2009, OM 3554 entstanden aus Vorlage: OF 981/9 vom 15.08.2009 Betreff: Aufstellen von Sitzbänken an beziehungsweise nahe der Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, je eine Sitzbank an den nachfolgend aufgeführten Orten aufstellen zu lassen: - In der Lucaestraße in der Einmündung zur Eschersheimer Landstraße. - In der Straße "Auf der Lindenhöhe", nahe der Einmündung zur Eschersheimer Landstraße, im Bereich der Hausnummer 2. - In der Josephskirchstraße im Bereich der östlichen Einfriedung um die St. Josephskirche und eines Verbindungsweges zwischen Josephskirchstraße und Rhaban-Fröhlich-Straße (ohne Straßennamen). Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, das Amt für Straßenbau und Erschließung dabei mit einzubeziehen, weil auch Bürgersteige betroffen sind. Begründung: Auf dem gesamten Straßenabschnitt der Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und der Josephskirchstraße befinden sich beiderseits keine Sitzbänke mehr. Abgesehen davon, dass gerade ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger solcher Sitzgelegenheit bedürfen, liegt auch eine Unterschriftssammlung mit 93 Unterschriften - mit der Forderung nach Sitzbänken im erwähnten Bereich - vor. Die drei Standorte wurden bei einer Begehung durch mehrere Ortsbeiratsmitglieder als geeignet angesehen. Beim ersten Standort müssten zwei oder drei Haltebügel für Fahrräder entfernt werden. Dies wird jedoch als unbedenklich angesehen, weil genügend Bügel verbleiben würden. Bei den Standorten eins und drei sind in unmittelbarer Nähe öffentliche Abfallkörbe vorhanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2009, ST 1578 Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2010, ST 629 Aktenzeichen: 67 0

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